Sie sind hier

Büchereiordnung

 

Auszug aus der Büchereiordnung

 

  • Persönlichen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum) dürfen zu büchereiinternen Verwaltungszwecken im Computer der Bücherei gespeichert werden.
  • Die Entlehnfrist beträgt je nach Medium 1 oder 4 Wochen, aktuelle Zeitschriften können für 1 Woche ausgeliehen werden, wobei alle sonstigen Medien (Bücher, Hörbücher) für 4 Wochen entlehnbar sind. Eine Verlängerung nach telefonischer oder persönlicher Rücksprache sowie per e-mail ist möglich.
  • Die Entlehnfrist für DVDs beträgt 4 Wochen.
  • Wir bitten Sie, die entliehenen Medien schonend zu behandeln, damit möglichst viele Benutzer Spaß und Freude daran haben können. Die Medien sind fristgerecht und in tadellosem Zustand zurückzubringen. Beschädigungen oder Verlust der Medien sind den Bibliotheksmitarbeiterinnen umgehend mitzuteilen und durch die VerursacherInnen zu ersetzen. Bei der Registrierung als Leser/in der Bücherei Puch ist eine einmalige Einschreibgebühr zu entrichten.

          Einmalige Einschreibgebühr

         Erwachsene                                                 € 3,00
         Kinder (bis 14)                                              € 1,00
         Studenten/Schüler/Pensionisten                  € 2,00
         Familienkarte (keine Beschränkungen)        € 4,50

 

  • Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass entliehene Medien nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind und nicht weiter verliehen werden dürfen.

 

  • Um die Urheber- und Leistungsschutzrechte zu wahren, ist es nicht erlaubt, Vervielfältigungen vorzunehmen.

Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
(Voltaire)